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Oct 22, 2023

Anweisungen zum Ausfüllen der CDS-Deklaration für Importe

Dieser Leitfaden enthält detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen von Datenelementen bei der Abgabe einer Einfuhranmeldung beim Customs Declaration Service (CDS).

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Für diesen Bereich der Anleitung können bekannte Problemumgehungen gelten.

In diesem Leitfaden werden keine Anweisungen zum Ausfüllen von Ausfuhrzollanmeldungen oder Bestandsfreigaben für Zollabfertigungsanfragen (Customs Clearance Requests, CCR) behandelt, die früher als C21 bezeichnet wurden.

Die Anleitung zur Zollabwicklung für Exporte und Zollabfertigungsanfragen wird in Kürze verfügbar sein.

Das Enddatum der Weindienstbarkeit wurde auf den 31. Januar 2025 aktualisiert.

Gruppe 4: Bewertungsinformationen und Steuern wurden aktualisiert, um Hinweise zur Weinerleichterung und zur Erleichterung für Kleinerzeuger als Vorbereitung auf die Änderungen im Alkoholverbrauchsteuersystem ab dem 1. August 2023 aufzunehmen.

An DE 3/16 und 3/40 wurden Änderungen vorgenommen, um der Einführung von Import One Stop Shop (IOSS) Rechnung zu tragen. Bitte beachten Sie auch die neueste Version der Known Error List (KELs), um vorläufige Problemumgehungen für IOSS zu finden. Für DE 2/2 wurden die Hinweise zum EUPRF aktualisiert, um zu zeigen, dass dieser nicht für Präferenzcode-Diskrepanzen im Zusammenhang mit Quotenansprüchen in Nordirland erforderlich ist. Für DE 4/1 wurden Hinweise hinzugefügt, die bei Verwendung der Lieferbedingungen DDP (Delivered Duty Paid) auf DE 4/14 verweisen. Für DE 4/8 wurde der Hinweis zum MOP-Code G entfernt, da er nicht mehr erforderlich ist (MOP-Code G wurde in einer früheren Änderung entfernt). Für DE 4/9 wurde ein Hinweis hinzugefügt, der auf DE 4/14 verweist, wenn die Lieferbedingungen DDP (Delivered Duty Paid) verwendet werden, und eine Klarstellung, dass der in DE 4/11 angegebene Währungscode mit dem in DE verwendeten Währungscode identisch sein muss 4/14. Für DE 4/11 Text zur Wertangabe bei Verwendung der Lieferbedingungen DDP (Delivered Duty Paid) hinzugefügt. Für DE 4/14 Text zur Wertangabe bei Verwendung der Lieferbedingungen DDP (Delivered Duty Paid) hinzugefügt. Für DE 4/15 Es wurde eine Klarstellung vorgenommen, um klarzustellen, dass CDS einen in DE 5/15 angegebenen vorgezogenen festen Wechselkurs nicht für Berechnungen verwenden wird. Für DE wurden 4/17-Anmerkungen für die Verwendung von Präferenzinkongruenzen bei Nordirland-Erklärungen hinzugefügt und für DE 8/2 wurden Hinweise hinzugefügt, um die Verwendung von Quoten für Nordirland-Erklärungen zu regeln.

In Feld 37: Verfahren in Gruppe 1, Datenelemente DE 1/10, 1/11 und Feld 49: Lager-ID in Gruppe 2, Datenelement 2/7 wurden falsche Hinweise zu den angeforderten Verfahren entfernt, die bei der Entfernung aus einem Zolllager oder einer Freizone zulässig sind .

Gruppe 3: Parteien wurde aktualisiert. Im Abschnitt DE 3/40 „Zusätzliche Steuerreferenzen, Identifikationsnummer (keine vorherige Referenz)“ wurde die Überschrift „Zusätzlicher Erklärungstyp C8“ korrigiert, um C8 durch „C*“ zu ersetzen, und ein fehlender Verweis auf das Datenelement 2/2 wurde in die Tabelle „Vervollständigungsanweisungen“ unter aufgenommen Abschnitt zur manuellen PVA-Berechnung.

Verschiedene Hyperlinks zu umbenannten Anleitungsseiten wurden aktualisiert, um die neuen Seitennamen korrekt wiederzugeben. Der technische Inhalt bleibt unverändert.

Gruppe 8: Andere Datenelemente (statistische Daten, Garantien und tarifbezogene Daten) wurde aktualisiert. Die Definition von DE 8/5 Art of Transaction Code 6 wurde in „derzeit nicht verwendet“ geändert, um zu verdeutlichen, dass das Vereinigte Königreich diesen Code derzeit nicht zur Unterscheidung bestimmter Transaktionen für nationale Zwecke verwendet.

Die Leitlinien zur Vervollständigung des DE 4/13-Bewertungsindikators und der DE 4/16-Bewertungsmethode wurden aktualisiert.

In „Gruppe 2: Referenzen von Nachrichten, Dokumenten, Zertifikaten und Genehmigungen“ wurde die Terminologie geändert, um der Gründung des „Ministeriums für Wirtschaft und Handel“ Rechnung zu tragen, das früher als „Ministerium für internationalen Handel“ bekannt war. Der technische Inhalt bleibt unverändert.

Es wurde eine Leitlinienänderung zu den Datenelementen DE 1/8, DE 3/19, DE 3/20 und DE 3/21 zu Vertretung und Untervertretern vorgenommen. Die Vervollständigungsanweisungen für diese Datenelemente bleiben unverändert.

Die Definition von „Zollunion“ wird im Datenelement (DE) 1/1 Anmerkungen hinzugefügt.

Anweisungen zum Ausfüllen der Erklärung für Datenelement 2/2 Zusätzliche Informationen wurden aktualisiert und enthalten nun Hinweise zur Verwendung des Zusatzinformationscodes EUPRF für Nordirland-Erklärungen, wenn eine Diskrepanz zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) und den EU-Präferenzen besteht. Die Anweisungen zum Ausfüllen der Erklärung zur Bewertungsmethode für Datenelement 4/16 wurden mit Einzelheiten zu den Dokumentcodeanforderungen für jede Bewertungsmethode aktualisiert. Die Bewertungsmethoden 2 und 3 können nun im Zolldeklarationsdienst angemeldet werden.

Die Details für „Alle Deklarationskategorien“ in DE 7/5 wurden in „Gruppe 7: Transportinformationen (Beförderungsarten, Mittel und Ausrüstung)“ geklärt.

Anleitung zur Verwendung der aufgeschobenen Mehrwertsteuerbuchhaltung hinzugefügt, wenn eine manuelle Zollberechnung (AI-Code OVR01) für DE 2/2, 3/40, 4/3, 4/4, 4/6, 4/7 und 4/8 deklariert wird. Informationen zu elektronischen Führerscheinen wurden in DE 2/3 aktualisiert und geänderte Hinweise für DE 7/5 hinzugefügt.

Änderungen an den Anweisungen zum Ausfüllen der CDS-Erklärung für die Datenelemente 2/3, 3/39, 8/2 und 8/3, um die Leitlinien für die Erklärung umfassender Zollgarantien und Garantiebefreiungen klarzustellen.

Die Feldformatanforderungen wurden in DE 5/23 geändert und die Dateneingabeanforderungen wurden in DE 4/8 geändert.

Hinweise zur Beibehaltung der INCOTERM 2000-Codes DAF, DDU, DES und DEQ wurden aus den Vervollständigungsanweisungen für DE 4/1-Lieferbedingungen entfernt. Die INCOTERM 2000-Codes DAF, DDU, DES und DEQ sind in CDS-Deklarationen nicht zulässig.

Wir haben „Gruppe 4: Bewertungsinformationen und Steuern“ aktualisiert, um Änderungen an den Anforderungen für die Bewertungsmethoden 4, 5 und 6 abzudecken, einschließlich der Einführung der neuen zusätzlichen Verfahrenscodes 1FV und 1SV für die Bewertungsmethode 4. Für die Bewertungsmethoden 2 und 3 gelten die Die derzeitige Problemumgehung, stattdessen die Bewertungsmethode 1 zu deklarieren, ist weiterhin anwendbar. Es wird erwartet, dass die Funktionalität für die Bewertungsmethoden 2 und 3 im November 2022 bereitgestellt wird. Wir haben „Gruppe 5: Daten, Zeiten, Zeiträume, Orte, Länder und Regionen“ aktualisiert. DE 5/21 wurde aktualisiert, um den Ausschluss anzuzeigen Deklaration dieses Datenelements bei Verwendung der Zusatzverfahrenscodes E02 und 1SV (E01 wurde bereits als ausgeschlossen angezeigt).

An den Anmerkungsabschnitten von DE 3/15 und DE 3/16 wurden Aktualisierungen vorgenommen, um den Verweis auf den zusätzlichen Verfahrenscode ILV in Bezug auf Massenartikel mit geringem Wert (LVBI) zu entfernen, da dieser Code nicht mehr verwendet wird.

Die Hinweise für DE 3/2 wurden geändert, um klarzustellen, wie der Code 00200 auf Kopfebene in DE 3/1 eingegeben werden sollte.

Die „Anmerkungen“ für DE 4/17 in Gruppe 4: Bewertungsinformationen und Steuern wurden aktualisiert.

Wir haben mehrere Links und Seitentitel aktualisiert. Der technische Inhalt wurde nicht geändert. Hinweise für Datenelement 7/4 und 7/15 wurden bezüglich Eurotunnel aktualisiert.

„Gruppe 5: Daten, Zeiten, Zeiträume, Orte, Länder und Regionen“ wurde mit Klarstellungen zur Inanspruchnahme von Präferenzen im Rahmen des Handelskooperationsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU aktualisiert. Die Anweisungen zum Ausfüllen der Einfuhranmeldung wurden für DE 5/14 Versand-/Ausfuhrland, DE 5/15 Ursprungsland und DE 5/16 Präferenzursprungsland geändert.

Diese Seite wurde aktualisiert und enthält Änderungen am CDS-Einfuhrtarif für die Einführung der neuen H7-Deklarationskategorie (Super Reduced Data Set (SRDS)) und die Einführung neuer Verfahren zur Gruppierung (Deklaration verschiedener Produkte unter einem einzigen Warencode).

In DE 8/3 wurden Leitlinien zur Angabe der Segmente aufgenommen, in denen die EORI- und CCG-Referenznummern angegeben werden müssen. DE 2/5 wurde ebenfalls mit einem geänderten Zeitplan aktualisiert.

Änderung des Verfahrens zur Erstellung einer Zollanmeldung für Chemikalien. Die Anforderung, den genauen Namen gemäß British Standard 2774/1983 anzugeben und die Worte „nicht aufgeführt“ einzufügen, entfällt. (DE 6/13 Import Tariff, DE 6/13 Export Tariff und Abschnitt 7.5 CHIEF Tariff)

Ergänzung zur vollständigen Beschreibung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in DE 6/8 (CDS Tariff Vol 3 Imports).

Es wurden Aktualisierungen an den Codes der Gruppe 6, DE 6/14 bis 6/17 vorgenommen.

Erstmals veröffentlicht.

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